Nach meinem zweiten Staatsexamen und der Zulassung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes habe ich stetig Fortbildungen besucht, sodass ich besonders im Familienrecht ein vertieftes Fachwissen erlangen konnte. Ich bin langjähriges Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und im Anwaltverein Stuttgart. Im Jahr 2000 verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Stuttgart nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) den Titel Fachanwalt für Familienrecht. Zur Erlangung dieses Titels ist der Nachweis zu erbringen, dass man Fachkenntnisse besitzt und eine gewisse Anzahl an Fällen in diesem Rechtsgebiet bearbeitet hat. Seither praktiziere ich verstärkt in diesem Rechtsgebiet und bilde mich kontinuierlich weiter, indem ich die aktuelle Rechtsprechung studiere oder spezifische Seminare besuche. Mein Schwerpunkt liegt nicht nur im inländischen, sondern auch im europäischen Familienrecht. Meine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte im Zivilrecht umfassen neben dem Arbeits- und Mietrecht auch Themen des Erbrechts. Weiterhin berate ich zu Fragen des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts.
Durch meine langjährige Erfahrung, habe ich insbesondere familienrechtliche Fälle erfolgreich und zum Wohle meiner Mandanten beenden können. Vor allem wenn Kinder betroffen sind, ist der Spagat zwischen Vernunft und Recht maßgeblich für meine Arbeit. Meine fließenden Sprachkenntnisse in englischer und französischer Sprache erlauben es mir auch komplexere und grenzüberschreitende Fälle bearbeiten zu können, die eine gewisse Flexibilität benötigen. Gerade weil Deutschland in der Mitte Europas liegt und Grenzen nicht mehr existieren, ist ein Rechtsbeistand, der global denken kann, unentbehrlich. Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich folglich regional und überregional tätig. Auch zu Problemen des Zivilrechts oder Strafrechts, die über die Grenzen Deutschlands hinausgehen, lassen sich individuelle Lösungen finden.